Gutachten

Marktwertanalyse
Verkehrswertgutachten
Mietgutachten
Kurzgutachten
Sie wünschen sich für Ihre Immobilie eine objektive und fundierte Marktwertermittlung?
Ungeachtet dessen, ob Sie diese für einen Verkauf, eine Schenkung, einen Erbfall oder einfach für Ihr „eigenes Gefühl“ benötigen, so ist für die marktgerechte Bewertung eine tatsächliche Begutachtung Ihrer Immobilie aus unserer Sicht unumgänglich. Aus diesem Grund verzichten wir bewusst auf die Nutzung standardisierter Berechnungstools. Kein Bewertungstool ist in der Lage Ihnen einen marktkonformen Wert anhand von den üblicherweise einzugebenden fünf bis sechs Parametern zu errechnen. In nahezu allen Fällen liegen zwischen dem tatsächlichen Marktwert und dem Ergebnis des Berechnungstools erhebliche Differenzen.
 Gerne helfen wir Ihnen bei der Marktermittlung mit unserem Wissen und einer Vorortbesichtigung.
 Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per eMail, wir freuen uns auf Sie.
Sie benötigen eine rechnerisch nachvollziehbare und sachlich fundierte Aussage über den Wert Ihres Immobilenbesitzes?
Als diplomierte Sachverständige (DIA) für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke, Miete u. Pachten stehen wir Ihnen für die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens gerne zur Verfügung. Die Gründe für die Wertermittlung können hierbei sehr vielschichtig sein:
- Vermögensauseinandersetzungen bei Familienrechtsangelegenheiten, z. B. im Erbfall, bei Schenkung oder Scheidung
- Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf als Verhandlungsgrundlage
- Vermögensaufstellungen, z. B. für Beleihungszwecke, Bilanzierungsgründe
- Beleihungswertermittlung zur Bestimmung der Höhe von dinglich gesicherten Darlehen
- Versicherungswertermittlung
- Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
- Zwangsversteigerungen
Die Erstattung unserer Verkehrswertgutachten erfolgt stets im Sinne sowie nach den Vorgaben des § 194 BauGB, der den Verkehrswert wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Wir erstellen Ihnen gerne ein Verkehrswertgutachten für:
- bebaute Grundstücke
- Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Siedlungsbauten
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Bauernhöfe
- Kapitalanlegn/Renditeobjekte
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Bürohäuser
- Lagerhäuser und Produktionsstätten
- Wohnimmobilien
- unbebaute Grundstücke
- Bauland
- Bauerwartungsland
- Rohbauland
- Agrarland
Kosten: auf Anfrage
Dauer: 4-6 Wochen nach Auftragserteilung bzw. Erhalt der Unterlagen
Sie möchten die Miete für Ihr bestehendes Mietverhältnis an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen, jedoch fehlt Ihnen ein aktueller Mietspiegel für Ihre Region und es sind Ihnen zudem keine Vergleichswohnungen bekannt, anhand derer Sie die Mieterhöhung ordnungsgemäß begründen können?
Ein weiteres Produkt unserer Tätigkeit ist die Erstellung von Mietwertgutachten. Ein Mietwertgutachten unterstützt Sie bei der Festlegung der ortsüblichen Miethöhe im Rahmen einer Vermietung Ihrer Immobilie oder hilft Ihnen eine Anpassung der Miete ordnungsgemäß zu begründen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist gemäß § 558 Abs. 2 BGB als das „übliche Entgelt“ definiert, das „in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden ist. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist.“
Kosten: auf Anfrage
Dauer: 2-3 Wochen nach Auftragserteilung bzw. Erhalt der Unterlagen
Kurzgutachten
Benötigen Sie eine ausführlichere Darstellung zum Wert Ihrer Immobilie, so bieten wir Ihnen gerne auch die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Hierin wird der Wert Ihrer Immobilie i.d.R. auf zwei Wegen berechnet. Für diese Berechnungen stehen u.a. das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zur Verfügung. Das Kurzgutachten verzichtet im Vergleich zum Verkehrswertgutachten z.B. auf eine Baubeschreibung sowie eine Mikro- bzw. Makrolagenbeschreibung und ist daher kompakter.
Marktwertanalyse
Sie wünschen sich für Ihre Immobilie eine objektive und fundierte Marktwertermittlung?
Ungeachtet dessen, ob Sie diese für einen Verkauf, eine Schenkung, einen Erbfall oder einfach für Ihr „eigenes Gefühl“ benötigen, so ist für die marktgerechte Bewertung eine tatsächliche Begutachtung Ihrer Immobilie aus unserer Sicht unumgänglich. Aus diesem Grund verzichten wir bewusst auf die Nutzung standardisierter Berechnungstools. Kein Bewertungstool ist in der Lage Ihnen einen marktkonformen Wert anhand von den üblicherweise einzugebenden fünf bis sechs Parametern zu errechnen. In nahezu allen Fällen liegen zwischen dem tatsächlichen Marktwert und dem Ergebnis des Berechnungstools erhebliche Differenzen.
 Gerne helfen wir Ihnen bei der Marktermittlung mit unserem Wissen und einer Vorortbesichtigung.
 Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per eMail, wir freuen uns auf Sie.
Verkehrswertgutachten
Sie benötigen eine rechnerisch nachvollziehbare und sachlich fundierte Aussage über den Wert Ihres Immobilenbesitzes?
Als diplomierte Sachverständige (DIA) für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke, Miete u. Pachten stehen wir Ihnen für die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens gerne zur Verfügung. Die Gründe für die Wertermittlung können hierbei sehr vielschichtig sein:
- Vermögensauseinandersetzungen bei Familienrechtsangelegenheiten, z. B. im Erbfall, bei Schenkung oder Scheidung
- Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf als Verhandlungsgrundlage
- Vermögensaufstellungen, z. B. für Beleihungszwecke, Bilanzierungsgründe
- Beleihungswertermittlung zur Bestimmung der Höhe von dinglich gesicherten Darlehen
- Versicherungswertermittlung
- Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
- Zwangsversteigerungen
Die Erstattung unserer Verkehrswertgutachten erfolgt stets im Sinne sowie nach den Vorgaben des § 194 BauGB, der den Verkehrswert wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Wir erstellen Ihnen gerne ein Verkehrswertgutachten für:
- bebaute Grundstücke
- Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Siedlungsbauten
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Bauernhöfe
- Kapitalanlegn/Renditeobjekte
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Bürohäuser
- Lagerhäuser und Produktionsstätten
- Wohnimmobilien
- unbebaute Grundstücke
- Bauland
- Bauerwartungsland
- Rohbauland
- Agrarland
Kosten: auf Anfrage
Dauer: 4-6 Wochen nach Auftragserteilung bzw. Erhalt der Unterlagen
Mietgutachten
Sie möchten die Miete für Ihr bestehendes Mietverhältnis an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen, jedoch fehlt Ihnen ein aktueller Mietspiegel für Ihre Region und es sind Ihnen zudem keine Vergleichswohnungen bekannt, anhand derer Sie die Mieterhöhung ordnungsgemäß begründen können?
Ein weiteres Produkt unserer Tätigkeit ist die Erstellung von Mietwertgutachten. Ein Mietwertgutachten unterstützt Sie bei der Festlegung der ortsüblichen Miethöhe im Rahmen einer Vermietung Ihrer Immobilie oder hilft Ihnen eine Anpassung der Miete ordnungsgemäß zu begründen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist gemäß § 558 Abs. 2 BGB als das „übliche Entgelt“ definiert, das „in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden ist. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist.“
Kosten: auf Anfrage
Dauer: 2-3 Wochen nach Auftragserteilung bzw. Erhalt der Unterlagen